Genehmigungspflichtige Einsätze

Für folgende Arten von Einsätzen werden Ausnahmegenehmigungen bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde im Bundesland benötigt:

  • Wenn die in § 21h Absatz 3 und 4 LuftVO genannten Geozonen nicht eingehalten werden können,
  • die Flughöhe von 120 m über dem Boden (AGL – „Above Ground Level“) überschritten wird,
  • der Betrieb erfolgt außerhalb der direkten Sichtverbindung – Beyond Visual Line of Sight (BVLOS).
  • in Flugkontrollzonen geflogen wird.